Menschen, die zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet sind, können sich für das Ausfüllen der Formulare professionelle Hilfe holen. Hier stehen viele Steuerbüros bereit, die diese Arbeit gern übernehmen. Die Gebühr richtet sich nach dem jährlichen Einkommen und ist im Voraus zu zahlen. Der Steuerberater kann sich die notwendigen Formulare vom Finanzamt zusenden lassen. Manchmal hat er auch schon verschiedene Antragsformulare vorrätig oder er lädt diese aus dem Internet herunter. Nun kann er die Formulare ausdrucken und mit der Post einsenden. Aber er kann die notwendigen Formulare auch gleich über das Internet ausfüllen. Das Finanzamt stellt zu diesem Zweck jährlich neue Formulare ins Netz, die dann genutzt werden können. Sind alle notwendigen Angaben eingetragen, dann errechnet das Programm sofort die Steuererstattung oder den Nachzahlbetrag. Trotzdem bekommt man vom Finanzamt noch eine genaue Aufstellung der Einnahmen und absetzbaren Ausgaben und den endgültigen Bescheid.
Ist man durch die Wahl seiner Steuerklasse nicht zur Einkommenssteuererklärung verpflichtet und möchte diese trotzdem beim Finanzamt abgeben, dann kann man die Formulare zur Einkommensteuererklärung dort persönlich abholen oder sie mit der Post schicken lassen. Aber man kann die Steuererklärung auch gleich über das Internet erledigen. Hier muss man sich beim Finanzamt mit seiner Steuernummer registrieren lassen. Nach kurzer Wartezeit ist man freigeschaltet und kann mit dem Eingeben der Zahlen beginnen. Dabei sollte man aber beachten, dass es verschiedene Formulare gibt, die genutzt werden können. Nimmt man ein falsches Formular und trägt dort seine Zahlen ein, dann kann das schlimme Folgen haben. Der Computer errechnet die Summe ja nach den eingegebenen Beträgen und zeigt das ermittelte Ergebnis an. Dieses Formular muss anschließend ausgedruckt und handschriftlich unterschrieben werden. Alle ausgefüllten Unterlagen müssen beim Finanzamt eingereicht werden. Man kann aber auch zur Vorinformation einen Ausdruck per Mail dorthin senden. Die Steuererklärung wird aber erst nach dem Vorliegen der Unterschrift endgültig bearbeitet. Hat man nun falsche Formulare genutzt, dann kann ein ganz anderer Betrag errechnet worden sein. Man denkt es kommt eine Nachzahlung, dabei kommt nur Ärger, da man alles noch einmal ausfüllen muss und das ist manchmal ganz schön zeitaufwendig. Vor allem, wenn sehr viele Posten beim Finanzamt eingereicht werden sollen. So kann man außergewöhnliche Belastungen, die Kilometerpauschale, Handwerkerrechnungen und Arztgebühren und deren erstellte Rechnungen bei der Steuer geltend machen. Auch eine neue Sehhilfe in Form einer Brille kann eingereicht werden. Wer ein Haus gebaut oder gekauft hat und einen Kredit benötigte, der kann die Wohnungsbausparprämie geltend machen. Aber auch Umbaumaßnahmen oder Modernisierungen sind steuerlich absetzbare Ausgaben. Verschiedene Versicherungspolicen können bei der Steuer berücksichtigt werden und ist man Mitglied einer Gewerkschaft, dann kann man den Jahresbeitrag ebenfalls vom Einkommen abziehen. Aber auch außergewöhnliche Spenden können eingereicht werden. Hier genügt die Vorlage der Spendenquittung und der Betrag wird vom Einkommen abgezogen. Durch diese eingereichten Unterlagen kann das jährliche Einkommen geringer ausfallen, als ursprünglich angenommen und deshalb kommt es zur Steuererstattung.