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23. März 2011

Jeder kann selbst seine Steuererstattung berechnen

Wer freiwillig eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen will, der sollte vorher die Steuererstattung durch geeignete Formulare berechnen. Diese können beim Finanzamt oder dem Internet bezogen werden.

Die Steuererklärungen sind in den letzten Jahren oft geändert worden und die letzte Steuerreform brachte einige Erleichterungen beim Ausfüllen der Formulare für den Steuerzahler. Mit diesen Formularen, die über das Internet bezogen werden können, ist die Berechnung der zu erwartenden Steuerrückzahlung stark vereinfacht. Mit etwas Geduld und Zeit sollte es jedem Steuerzahler möglich sein, die Steuererklärung richtig auszufüllen. Wer seine Zeit lieber anders nutzen und sich nicht mit Zahlen rumschlagen will, der kann eine Fachkraft für Steuerrecht aufsuchen und die Erklärung ausfüllen lassen.

Für jedes Anliegen gibt es ein Formular und man muss sich entscheiden, welches das Richtige ist. Da aber zu jedem Formular eine Information zu finden ist, fällt die Auswahl recht leicht. Private Steuerzahler verwenden natürlich andere Formulare als Selbstständige. In die Formulare werden die personenbezogenen Angaben eingetragen und die Steuernummer vermerkt. Anschließend geht es an das Ausfüllen und alle notwendigen Zahlen werden aus den vorhandenen Unterlagen und Belegen zusammengefasst und in die Spalte eingetragen. Sonderzahlungen, wie Spenden oder Beiträge zu Gewerkschaften können ebenfalls eingetragen werden. Auch die Kilometerpauschale, die aus der einfachen Wegstrecke und der Anzahl der gefahrenen Tage errechnet wird, kann vermerkt werden. Verschiedene Versicherungsbeiträge können geltend gemacht und eingereicht werden. Zusätzliche Belastungen, die durch Arztbehandlungen entstanden sind, werden ebenfalls berücksichtigt. Wurden Handwerker wegen einer Reparatur benötigt, dann kann auch diese Rechnung eingetragen werden. Wurde man verpflichtet für ein Kind oder den geschiedenen Ehepartner Unterhalt zu zahlen, dann findet man auch für diese Eintragung eine Spalte auf dem Formular. Für Reparaturen am eigenem Haus, wird ein gesondertes Formular benötigt. In dieses können auch Zinsbelastungen von Darlehen eingetragen werden.

Selbstständige, wie etwa Kleinunternehmer, müssen eine Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Sie füllen ebenfalls alle notwendigen Angaben aus. Werden die Eingaben gleich am Computer gemacht, dann kann das Programm die mögliche Steuererstattung berechnen. Das Formular kann als Vorinformation gleich online an das zuständige Amt geschickt werden. Trotzdem müssen alle Blätter des Formulars ausgedruckt und unterschrieben beim Amt eingereicht werden. Erst durch die Unterschrift werden aus den Blättern wichtige Papiere, die Beachtung finden sollten.

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